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So inserieren Sie richtig in Das Örtliche

Stellen Sie sich möglichst breit auf, um überall und immer dort auffindbar zu sein, wo Nutzer Sie suchen

Bei der Suche nach Unternehmen und Dienstleistern greifen Verbraucher auf die verschiedensten Plattformen zurück. Das Örtliche gehört zu den beliebtesten Verzeichnismedien – egal ob klassisch als Buch, online oder mobil. Damit Ihr Unternehmen besser gefunden wird und potentielle Kunden besonders überzeugt, verraten wir Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Tipps für die perfekte Eintragsgestaltung in Das Örtliche.

Reichweite und Image nutzen

Durch ein Inserat in Das Örtliche finden Kunden schneller zu Ihnen. Laut einer aktuellen Studie der GfK* kennen rund 93 Prozent der Deutschen das Verzeichnis, quasi jeder Zweite nutzt es und 84 Prozent der Nutzer, die erfolgreich Kontakt zu einem Unternehmen aufgenommen haben, nehmen das Angebot schlussendlich auch in Anspruch bzw. planen einen Kauf. Zudem hat das Verzeichnis ein sehr gutes Image. 95 Prozent der Befragten* halten es für eine seriöse Informationsquelle und im Rahmen der Erhebung „Deutschlands Beste Online-Portale 2019“** waren sich deutsche Konsumenten erneut einig: Das Örtliche gehört zu den besten Online-Plattformen in der Kategorie „Branchenverzeichnisse“.

Die Erstellung eines digitalen Eintrags im Verzeichnis von Das Örtliche dauert darüber hinaus weniger als 15 Minuten und ist damit bestens in den Geschäftsalltag integrierbar. Für drei Monate können Sie den Service hier kostenlos und unverbindlich testen.

Mit den passenden Keywords suchen und finden lassen

Kunden möchten jederzeit informiert sein. Stellen Sie sich also möglichst breit auf, um überall und immer dort auffindbar zu sein, wo Nutzer Sie suchen. Neben genereller Onlinepräsenz sind bestimmte Suchbegriffe in Ihrem Unternehmenseintrag oder auf Ihrer Website von Vorteil, wenn Sie Ihre Chancen erhöhen möchten, in den Ergebnissen von Suchmaschinen möglichst weit oben aufzutauchen. Wie das genau funktioniert und welche Keywords bzw. Schlagwörter für Ihr Unternehmen besonders sinnvoll sind, erfahren Sie hier.

Ordnung muss sein

Bei einem Inserat in Das Örtliche ist es in erster Linie wichtig, die Vorteile Ihres Unternehmens möglichst anschaulich zu präsentieren, um Interessenten bereits vorab bestmöglich zu informieren und so potentielle Neukunden zu gewinnen. Eine Vielzahl an Informationen und detaillierte Angaben zu den Produkten oder Dienstleistungen kommen in der Regel gut an und können gerade für die erste Kontaktaufnahme entscheidend sein. Damit die wichtigsten Angaben zu Ihrem Unternehmen allerdings nicht untergehen, hilft eine klare Darstellung und Struktur. Stellen Sie sich also immer die Fragen: Was ist hervorzuheben, welche Infos sind relevant und was zeichnet Ihr Unternehmen besonders aus?

Außerdem ist die Verständlichkeit des Eintrags entscheidend. Eine einwandfreie Grammatik und Rechtschreibung sind dabei natürlich die Grundvoraussetzung. Tippfehler hinterlassen bereits vor dem Erstkontakt einen negativen Beigeschmack und grammatische Ungereimtheiten können zu Missverständnissen führen. Darüber hinaus ist ein höflicher und freundlicher Umgangston wichtig. Um in der digitalen Welt das Interesse der Kunden zu wecken, sollten Sie kurz und knackig formulieren, was Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ausmacht, denn gerade hier gilt: Weniger ist manchmal mehr.

Was die Kunden anspricht

Neben den relevanten Standard-Infos wie Ihrer Telefonnummer, Adresse und E-Mail, ist es besonders wichtig, dass sich Kunden bereits auf den ersten Blick angesprochen fühlen. Dabei helfen die Angabe von Internetadresse und Öffnungszeiten, Park- und Bezahlmöglichkeiten, sowie von besonderen Qualifikationen, Marken oder Produkten, die Sie verwenden. Hilfreich ist zudem das Einstellen von Logos und Bildern. Visuelle Gestaltung ist wichtig – besonders, wenn es darum geht bei potentiellen Neukunden einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen. Mit sympathischen und authentischen Bildern spiegeln Sie Ihr Unternehmen wieder und heben sich von der Konkurrenz ab. Dabei dürfen Ihr Unternehmenslogo, Bilder Ihres Teams oder Fotos von Ihren Räumlichkeiten natürlich nicht fehlen. Scheuen Sie sich nicht davor Persönlichkeit zu zeigen und verleihen Sie in Ihrem Inserat auf das Örtliche Ihrem Unternehmen ein Gesicht.

Darüber hinaus achten Kunden bei der gewerblichen Suche auch darauf, ob das Unternehmen bereits von anderen Kunden bewertet wurde. Kundenbewertungen helfen Verbrauchern sich zu orientieren und einen ersten Eindruck der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Sie sind authentischer als jede Werbung und machen Ihr Unternehmen sichtbarer für Suchmaschinen. Sie sollten die Bedeutung von Kundenbewertungen also stets im Blick behalten und Ihre Kunden aktiv nach Feedback fragen.

Attraktivität steigern

Mit zahlreichen optionalen Angaben können Sie Ihr Inserat auf Das Örtliche schnell und einfach weiter optimieren. Services wie Hotel- und Tischreservierungen sowie Terminvereinbarungen, die digital und ganz ohne Warteschleife erfolgen, erleichtern die Kommunikation und ersparen wertvolle Zeit für Sie und Ihren Kunden.

Ein weiterer Vorteil, den Sie über ein Inserat in Das Örtliche nutzen können, ist die integrierte Routenplanung, die den Kunden direkt zu Ihnen führt – ganz ohne zusätzlichen Kartendienst oder Stadtplan. Nutzen Sie die Chance, Ihren Kunden den Alltag zu erleichtern und gleichzeitig ohne großen Aufwand die Attraktivität Ihres eigenen Unternehmens zu steigern.

Welche weiteren Vorteile ein Eintrag in Das Örtliche mit sich bringt, finden sie hier.

*Quelle: GfK-Studie zur Nutzung der Verzeichnismedien 2019; repräsentative Befragung von 16.601 Personen ab 16 Jahren, Oktober 2019

**Quelle: https://www.dasoertliche.de/disq/

Wenn Veranstaltungen wegen Corona abgesagt werden: Ihre Rechte

Konzerte, Fußballspiele und andere Veranstaltungen werden wegen des Coronavirus abgesagt. Hatten Sie Eintrittskarten dafür, bekommen Sie Ihr Geld nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zurück. Denn nach der Gutscheinlösung müssen Sie im Zweifel einen Wertgutschein akzeptieren.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit Kontaktsperren sind Veranstaltungen in Deutschland vorerst meist nicht mehr möglich. Großveranstaltungen in Deutschland sind bis mindestens 31. August abgesagt.
  • Eintrittskarten, Anfahrt mit der Bahn, Hotel: Wir erklären, wo Betroffene Geld zurückbekommen können.
  • Die Gutscheinregelung gilt für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Am 20. Mai ist das Gesetz in Kraft getreten.
  • Wer Tickets für Veranstaltungen in fernerer Zukunft dagegen jetzt schon zurückgeben möchte, obwohl die Veranstaltung vielleicht stattfindet, ist auf Kulanz angewiesen. Daher sollten Sie hier die weitere Entwicklung noch abwarten.

Für Veranstaltungen, die wegen der aktuellen Corona-Pandemie ausfallen oder verschoben werden müssen, ist am 20. Mai eine Gesetzesänderung in Kraft getreten. Anders als bisher müssen Verbraucher nun im Zweifel Gutscheine akzeptieren. Ein Recht auf Erstattung der Kosten – wie bisher gesetzlich verankert – wird damit ausgesetzt.

Das neue Gesetz gilt zudem auch rückwirkend für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden: Ist eine solche Veranstaltung ausgefallen und haben Sie dafür vom Veranstalter noch nicht Ihr Geld zurück erhalten und auch noch keine andere Lösung akzeptiert, kann der Veranstalter Ihnen nun nach Inkrafttreten der Gutscheinlösung ohne Ihre Zustimmung einen Gutschein ausstellen.

Beides kritisieren die Verbraucherzentralen nach wie vor: Verbraucher können und sollen gerne Gutscheine akzeptieren, um besonders hart von der Krise getroffene Anbieter und Künstler zu unterstützen. Das muss aber auf freiwilliger Basis geschehen. Denn auch viele Verbraucher leiden derzeit an den Folgen der Pandemie. Viele Menschen benötigen selber ihr Geld und sie müssen weiterhin frei entscheiden können, wofür sie es ausgeben.

Dass das Gesetz rückwirkend gilt, ist zudem ein ungewöhnlicher Vorgang und wirft zusätzliche Bedenken auf, ob das ein verhältnismäßiger Eingriff in geltende Rechte ist.

Alle unsere Verbraucher-Informationen zu Corona finden Sie übrigens auf der Übersichtsseite der Verbraucherzentrale zum Thema.

Was passiert mit meiner Karte für eine bevorstehende Veranstaltung?

Mit entsprechenden Kontaktsperren darf eine solche Veranstaltung nicht mehr stattfinden. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Landesregierung bzw. bei Ihrer Kommune, ob entsprechende Regelungen in Kraft sind. Handelt es sich außerdem um eine „Großveranstaltung“, ist sie bis Ende August pauschal in ganz Deutschland verboten. Was eine Großveranstaltung genau ist, ist für diesen Zeitraum noch nicht definiert. Einzelne Bundesländer fassen darunter Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern.

Die Durchführung ist rechtlich gesehen unmöglich geworden. Dann können Sie die Karte zurückgegeben, den Eintrittspreis und ggf. die Vorverkaufsgebühren zurückverlangen.

Durch die Gesetzesänderung für Corona-Zeiten kann der Veranstalter das aber wiederum ablehnen und auf einem Gutschein bestehen, den Sie statt Ihres Geldes bekommen. Erst nach Ende des Jahres 2021 sollen Sie sich diesen Gutschein doch in bar auszahlen lassen können. Das kann etwa möglich sein, wenn Sie keine Wunsch-Veranstaltung beim Veranstalter finden und Ihren Gutschein darum nicht nutzen können oder wollen.

Welche Arten von Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen sind von der Gutscheinlösung betroffen?

Die Regelung gilt für Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnten oder können.

Voraussetzung ist, dass die Karten vor dem 8. März 2020 gekauft worden sind. Diese Rückwirkung ist aus unserer Sicht problematisch. Unsere Verfassung garantiert den Bürgern, dass sie sich auf die geltende Rechtslage verlassen können. So mahnt unter anderem der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW in Richtung Bundesregierung, den als Rückwirkungsverbot bekannten Verfassungsgrundsatz zu beachten und die Verhältnismäßigkeit bei der Beschneidung von Kundenrechten zu wahren.

Die Gesetzesänderung nennt konkret Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Lesungen, Filmvorführungen oder Sportwettkämpfe. Als Freizeiteinrichtungen werden Museen, Freizeitparks, Tierparks, Schwimmbäder oder Sportstudios aufgeführt. Aufgrund der sehr weiten Formulierung „sonstige Freizeitgestaltungen“ ist jedoch damit zu rechnen, dass beinahe sämtliche kostenpflichtige Veranstaltungen unter die gesetzliche Regelung fallen.

Ausgenommen sind lediglich solche, die im beruflichen Kontext erfolgen, wie Fortbildungen und Seminare, oder sich vorrangig an ein Fachpublikum wenden, wie etwa Fachmessen und Kongresse.

Gilt die neue Regelung auch für Fitnessstudios, Dauerkarten und Veranstaltungen mit mehreren Terminen?

Ja, von dem Gesetz sind ausdrücklich auch solche Veranstaltungen oder Abonnements umfasst, die an mehreren Terminen stattfinden, wie etwa Musik-, Sprach- oder Sportkurse. Das schließt ausdrücklich auch laufende Verträge mit Fitnessstudios ein, soweit Beiträge bereits im Voraus bezahlt wurden. Die Regelung gilt außerdem für Monats-, Saison- oder Jahreskarten sowie für „Dauerkarten“, die etwa zum Besuch sämtlicher Heimspiele eines Sportvereins berechtigen.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht, einen Gutschein zu akzeptieren?

Ja, Sie können von dem Betreiber oder Veranstalter die Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen, wenn die Gutscheinlösung für Sie angesichts Ihrer persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist.

Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn Sie nachweisen könnten, dass Sie ohne Auszahlung des Gutscheinwerts aktuell nicht in der Lage sind, existentiell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miete oder Energierechnungen zu begleichen.

Was genau bekomme ich als Gutschein / wofür kann ich ihn nutzen?

Einen Gutschein werden Sie nicht automatisch erhalten. Sie müssen den Veranstalter zur Erstattung des von Ihnen gezahlten Betrags auffordern. Dies kann er verweigern, sobald das neue Gesetz in Kraft getreten ist, und Ihnen statt dessen einen Gutschein anbieten. Sie werden einen so genannten „Wertgutschein“ erhalten. Der gilt für den Betrag, den Sie für Eintrittspreis und ggf. die Vorverkaufsgebühren sowie die Versandkosten bezahlt haben. Bei Monats-, Jahres-, Saison- oder Dauerkarten wird die Höhe des Gutscheins anteilig dem Wert des nicht nutzbaren Teils berechnet.

Die Summe auf dem Gutschein sollen Sie beim Veranstalter der ausgefallenen Veranstaltung frei für dessen Angebote nutzen und sich mit dem Gutschein z.B. eine Karte für ein anderes Konzert / eine andere Veranstaltung kaufen können.

Ist der Betrag auf dem Gutschein höher als die Kosten für eine andere Veranstaltung, die Sie sich ausgesucht haben, behalten Sie die Differenz als Guthaben. Achten Sie darauf, dass Ihr Gutschein angepasst wird oder Sie einen neuen erhalten.
Ist die neue Veranstaltung teurer als die ursprüngliche, müssen Sie die Mehrkosten noch zusätzlich zum Gutschein bezahlen.
Achtung: Es ist auch nach der neuen Gesetzeslage nicht zulässig, dass der Veranstalter Sie auf einen späteren Termin der ursprünglichen Veranstaltung vertröstet (so genannter „Sachgutschein“). Solche Gutscheine für einen späteren Eintritt zu einem Termin, an dem Sie vielleicht nicht können, müssen Sie nicht akzeptieren. Ihnen steht ein Wertgutschein zu, den Sie nach Ihren Vorstellungen quasi wie Geld beim Veranstalter verwenden können.

Was ist, wenn ich den Gutschein nicht einlöse?

Haben Sie den Wertgutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, können Sie dann die Auszahlung des Wertes des Gutscheins vom Veranstalter verlangen.

Wer trägt das Insolvenzrisiko?

Mit der Gesetzesänderung wird das Insolvenzrisiko komplett auf die Verbraucher abgewälzt. Die Gutscheine sind nicht abgesichert. Heißt: Sollte ein Veranstalter Pleite gehen, bleiben Verbraucher vermutlich auf den Kosten sitzen.

Zusätzlich tragen sie das Preissteigerungsrisiko. Ein Beispiel: Steigt der Ticketpreis für den Nachholtermin eines Konzerts, weil etwa die Miete für den Veranstaltungsort höher ausfällt, sollen die Verbraucher die zusätzlichen Kosten tragen.

Beides haben die Verbraucherzentralen an der neuen Gutscheinlösung kritisiert.

Wie soll der Gutschein ausgehändigt werden?

Häufig geben Konzertveranstalter die Rückabwicklung der zu erstattenden Tickets an die Vorverkaufsstellen ab. Nehmen Sie also ruhig zuerst dort Kontakt auf, wo Sie das Ticket gekauft haben. Steht Ihnen hier jedoch kein Ansprechpartner zur Verfügung oder wird die Rückerstattung verweigert, müssen Sie sich direkt an den Veranstalter wenden (die Agentur / das Unternehmen, das auf der Karte steht).

Der Hintergrund: In der Regel gilt, dass nicht die Band oder die Vorverkaufsstelle oder der Online-Händler Ihr Vertragspartner ist, sondern der Veranstalter. Damit ist dieser für Sie auch oft der wichtigste Ansprechpartner, wenn Sie Geld zurückhaben möchten.

Der Betreiber oder Veranstalter muss dafür sorgen, dass Sie den Gutschein erhalten. Er kann zum Beispiel in einer Vorverkaufsstelle persönlich ausgehändigt oder per Brief oder E-Mail übersandt werden. Für Ausstellung oder Übersendung des Gutscheins dürfen Ihnen aber keine Kosten entstehen. Aus dem Gutschein muss außerdem hervorgehen, dass der Inhaber des Gutscheins die Auszahlung des Wertes verlangen kann, wenn ihm die Ausstellung nicht zumutbar ist oder er den Gutschein nicht bis zum 31.12.2021 eingelöst hat.

Die Rückzahlungsansprüche aus abgesagten Veranstaltungen verjähren über die Gutscheinlösung hinaus regelmäßig, also innerhalb von 3 Jahren. Bei Veranstaltungen, die jetzt wegen des Coronavirus abgesagt werden, können Sie Ansprüche also bis zum 31.12.2023 geltend machen.

Wie sollten sich Verbraucher jetzt verhalten?

Das Gesetz ist am 20. Mai in Kraft getreten. Wenn Sie noch nichts für die Veranstaltung gezahlt haben, müssen Sie auch jetzt nicht zahlen, wenn die Veranstaltung abgesagt wird. Haben Sie die Tickets bereits gezahlt, können Veranstalter statt der Rückzahlung in Geld einen Gutschein ausstellen. Fordern Sie den Veranstalter zur Rückerstattung des Ticketpreises auf, am besten schriftlich.

Ihr erster Ansprechpartner für den Erhalt des Gutscheins ist der Veranstalter und nicht die Vorverkaufsstelle. Diese wird aber oft vom Veranstalter mit der Rückabwicklung beauftragt.

Darf ich Karten für Großveranstaltungen freiwillig zurückgeben, wenn ich Angst habe mich zu infizieren?

Natürlich können Sie auch Tickets für Veranstaltungen zurückgeben, die erst nach der bisher verhängten Kontaktsperre stattfinden sollen. Diese Kontaktsperre gilt mindestens bis 5. Juni bzw. bei Großveranstaltungen bis Ende August. Liegt Ihre Veranstaltung nach diesen Daten und ist sie noch nicht vom Veranstalter abgesagt, bekommen Sie aber das Geld für Tickets nicht zurück, wenn Sie die Tickets nun selbst zurückgeben. Denn Angst vor einem Virus ist kein Grund, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten.

Auch Eintrittskartenversicherungen springen nur dann ein, wenn Sie selbst erkrankt sind und deshalb an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können. Die Angst vor einer Ansteckung reicht dagegen nicht.

Vielmehr sind Sie dann auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Ein Recht auf Erstattung des Geldes haben Sie nicht, aber Sie können natürlich danach fragen.

Was ist, wenn eine Veranstaltung verschoben wird, ich am Ersatztermin aber nicht kann / nicht möchte?

Eine Verschiebung einer Großveranstaltung müssen Sie grundsätzlich nicht hinnehmen. Insbesondere wenn Sie an dem neuen Termin keine Zeit haben, können Sie die Karte zurückgegeben, den Eintrittspreis und ggf. die Vorverkaufsgebühren sowie die Versandkosten zurückverlangen.

Voraussetzung ist aber, dass überhaupt ein Termin vereinbart wurde, also die Veranstaltung zu einem genannten Datum stattfinden sollte. Etwas Anderes kann daher gelten, wenn z.B. die Tickets ohne ein Veranstaltungsdatum verkauft oder lediglich ein bestimmter Zeitraum oder gar mehrere Alternativtermine genannt wurden.

Wurde ein konkreter Termin vereinbart, kommt es nicht darauf an, aus welchem Grund das Event nicht am vereinbarten Ursprungstermin stattgefunden hat oder ob den Veranstalter hieran ein Verschulden trifft.

Etwaige Klauseln in den AGB, die eine Rückgabe des Tickets nur bei genereller Absage gestatten, sind unserer Ansicht nach unwirksam.

Falls Ihr Veranstalter einen Ersatztermin anbietet, Sie aber lieber das Geld zurückhaben möchten: Nutzen Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale für einen Rücktritt vom Vertrag und Forderung nach Rückerstattung des Kaufpreises.

Achtung: Erwidert der Veranstalter daraufhin, dass er kein Geld erstattet und stattdessen einen Gutschein ausstellt, müssen Sie das wegen der neuen Gesetzeslage akzeptieren (siehe auch oben), sobald diese in Kraft getreten ist.

Wie ist es bei Dauerkarten, z.B. für Fußballspiele, wenn einzelne Spiele ohne Publikum stattfinden?

Auch bei Dauerkarten ist es möglich, den Preis der einzelnen Veranstaltung zu ermitteln. Nach unserer Ansicht können Besitzer von Dauerkarten daher ebenfalls den anteiligen Preis für die abgesagten Veranstaltungen zurückfordern, selbst wenn es in den AGB anders steht.

Als erstes Bundesligaspiel war das Spiel zwischen Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln am 11. März 2020 betroffen. Inzwischen hat die Deutsche Fußball Liga alle Spiele der ersten und zweiten Bundesliga vorerst abgesagt und auf später verschoben. Auch die geplante Wiederaufnahme der Fußballbundesliga Mitte Mai ändert hieran nichts, da diese Spiele zunächst als Geisterspiele – also ohne Publikum durchgeführt werden sollen.

Viele Vereine haben sich bereit erklärt, Ticketpreise zu erstatten. Informieren Sie sich dazu bitte auf den Internetseiten der Vereine.

Auch solche Veranstaltungen umfasst aber das neue Gutschein-Gesetz. Besteht der Veranstalter darauf, müssen Sie einen Wertgutschein statt einer sofortigen Erstattung des Geldes akzeptieren (siehe auch oben).

Wie ist es mit den Kosten für ein gebuchtes Hotelzimmer?

Hier kommt es darauf an, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben – ob Sie also Ticket und Hotel zusammen bei einem Anbieter gekauft haben. Entfällt die Veranstaltung, können Sie von der gesamten Reise kostenlos zurücktreten.

Liegen jedoch getrennte Buchungen vor, dann ist die rechtliche Lage komplizierter.

Details zu Reisen in Zeiten von Corona hat die Verbraucherzentrale in einem separaten Artikel zusammengefasst.

Was gilt für mein Ticket mit der Deutschen Bahn?

Die Deutsche Bahn schließt normalerweise die Stornierung bei Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets aus. Wegen der Corona-Pandemie hat das Unternehmen die Zugbindung für diese Fahrkarten aufgehoben, wenn sie vor dem 13. März 2020 gekauft wurden. Sie können flexibel bis zum 30. Oktober 2020 genutzt werden. Können Sie die Tickets bis dahin nicht verwenden, bietet die Bahn auch die Möglichkeit, sie gegen einen Gutschein einzutauschen. Wenn Sie Ihre Fahrscheine online gebucht haben, können Sie sie seit dem 2. April online stornieren, ohne sich an den Service der Deutschen Bahn wenden zu müssen. Wie die Online-Stornierung funktioniert, erklärt die Bahn auf dieser Internetseite.

Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag zu Reise-Fragen in Corona-Zeiten.


Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Bayern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

 

Text © verbraucherzentrale.de
Foto © pixabay / Tama66

Einzelheld: “Gemeinsam mehr Kunden ansprechen anstatt gegeneinander zu arbeiten.”

Die Online-Plattform einzelheld.de hat in kürzester Zeit eine Möglichkeit für Einzelhändler geschaffen, um schnell und unaufwändig ihre Waren online anbieten zu können ohne extra einen eigenen Webshop aufbauen zu müssen. Seit kurzem hat sich Einzelheld als regionales Projekt unserer Initiative powered by Das Telefonbuch angeschlossen. Im Interview erklärt Geschäftsführer Mark Dornbach die Idee dahinter und die Einflüsse durch Corona.

Herr Dornbach, was ist das Besondere an Einzelheld?

Mark Dornbach: Neben dem Vorteil keinen eigenen Webshop aufsetzen zu müssen bündelt Einzelheld außerdem Anbieter regional auf virtuellen Marktplätzen, was den Kunden die Gelegenheit bietet, trotz Corona-Krise weiterhin bei ihren Lieblingsläden einzukaufen.

Welche Auswirkungen durch die Corona-Pandemie sehen Sie einerseits für Kunden, andererseits für Händler?

Mark Dornbach: Neben unseren persönlichen Einschränkungen trifft die aktuelle Situation besonders kleinere Unternehmen und Selbstständige, die mit immensen Umsatzeinbußen rechnen müssen. Viele davon fürchten bereits jetzt schon um ihre Existenz, denn wer online nicht präsent und sichtbar ist, kann derzeit nur schwer verkaufen.

Mit welchen Maßnahmen reagieren Sie auf die aktuellen Umstände?

Mark Dornbach: Wir haben uns persönlich und als Unternehmer gefragt: Was können wir tun und wie können wir unsere Kernkompetenzen als Softwarehersteller einsetzen, um auch anderen zu helfen? Gerade für kleinere Unternehmen bietet unsere Plattform daher eine sehr einfache Möglichkeit, schnell, einfach und kostengünstig Waren online zu verkaufen.

Welche weiteren Effekte erwarten Sie insgesamt für den lokalen Einzelhandel und die gesamte Branche?

Mark Dornbach: Entscheidend ist die Möglichkeit trotz Einschränkungen im stationären Verkauf Bestellungen anzunehmen, Zahlungen abzuwickeln und kontaktlos zu liefern, um die Kundenbeziehungen aufrecht zu erhalten. Das geht nur mit digitalen Lösungen. Langfristig werden also Händler profitieren, die neben dem Alltagsgeschäft online präsent sind und damit einen weiteren Vertriebskanal haben.

Empfinden Sie die derzeitigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung des Einzelhandels während der Corona-Krise als zielgerichtet? Welche weiteren Maßnahmen würden Sie sich wünschen?

Mark Dornbach: Wir wünschen uns die Förderung mutiger Ideen wie beispielsweise Einzelheld, damit die heute gefundenen Lösungen auch weiterhin bestand haben und so aus der Krise eine Chance wird.

Haben Sie ein zusammenfassendes Statement oder gar eine These?

Mark Dornbach: Wir wollen klassische Stärken von Einzelhändlern, wie beispielsweise die individuelle Kundenberatung, online abbilden um so Einzelhändlern langfristig einen weiteren Vertriebskanal bieten zu können. Durch den regionalen Marktplatz profitieren die Händler außerdem voneinander – mit dem Ziel gemeinsam mehr Kunden anzusprechen anstatt gegeneinander zu arbeiten.

Text © gewerbevielfalt.de,
Bild © einzelheld.de

Bonn: Bloggerin Rabea von “The Golden Kitz” stellt ihren #lieblingsladen vor

thegoldenkitz.de Wo kann ich in Bonn gut frühstücken? Welche Einkaufsläden empfiehlst du und wo gehst du zum Frisör?

Mich erreichen sehr oft Fragen zu meiner Heimatstadt Bonn, zu meinen Lieblingscafés, Sehenswürdigkeiten und Shopping-Empfehlungen. Hier auf meinem Blog teile ich oft auch regionale Café-Tipps oder besondere Orte. Alle meine Tipps für Bonn (und Umgebung) findest du übrigens in der Kategorie “Bonn und das Rheinland“. Ich lebe seit mittlerweile sieben Jahren in Bonn und habe vorher drei Jahre hier studiert. Bonn ist für mich genauso Heimat wie Remscheid – die Stadt, in der ich aufgewachsen bin. Mein Lebensmittelpunkt spielt sich hier ab: Ich gehe hier arbeiten, wohne in Bonn und treffe meine Freund*innen. Ich habe mir nie vorgestellt, irgendwann einmal in Bonn zu leben, aber die Stadt hat sich langsam in mein Herz geschlichen. Bonn, die alte Bundeshauptstadt, Heimat von Ludwig van Beethoven (2020 ist Beethoven-Jahr in Bonn!) und Top 5 der beliebtesten Reiseziele laut Lonely Planet – wenn das nicht Grund genug ist, die Stadt etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Gemeinsam mit Das Telefonbuch und der „Initiative für Gewerbevielfalt“ möchte ich euch daher heute meine liebsten #Lieblingsläden in Bonn präsentieren. Vielleicht fragt ihr euch nun, ob jetzt der richtige Zeitpunkt dafür ist. Die Antwort lautet: Auf jeden Fall! Denn die Initiative für Gewerbevielfalt macht auf ein Problem aufmerksam, dessen Folgen im Zuge der Corona-Krise noch deutlicher zum Vorschein kommen. (…)

Mit der Initiative für Gewerbevielfalt macht Das Telefonbuch auf die aktuellen Missstände aufmerksam und setzt sich für eine differenzierte Gewerbestruktur in Deutschlands Städten und Gemeinden ein. Zusammen mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie mit vielen regionalen Projekten soll mit dieser Kampagne etwas bewegt werden. In Bonn ist es die JF. Carthaus GmbH & Co. KG, die unter anderem Das Telefonbuch für Bonn herausgibt und sich seit Jahren für die Belange von kleinen und mittelständischen Unternehmen einsetzt.

Unter der Kampagne #Lieblingsladen stellen Bloggerinnen ihre liebsten Läden aus der Stadt vor und ich freue mich, dass ich euch heute ein paar meiner liebsten Bonner Spots zeigen darf – abseits von der Masse und mit viel Liebe entdeckt und lange erprobt. Dabei sind unter anderem meine Lieblingsboutique in Bonn, mein Frisör, den ich seit Jahren besuche, und die besten Brötchen Bonns!

Lust auf den ganzen Blogbeitrag? Hier weiterlesen

Foto © thegoldenkitz.de

Damit Gewerbetreibende und Kunden in der Corona-Krise zusammenfinden

Verzeichnismedien starten Onlineplattform wir-haben-geöffnet.de als digitalen Anlaufpunkt

Frankfurt, 22. April 2020 – Durch das Coronavirus hat sich der vertraute Alltag aller in kürzester Zeit komplett verändert. Auch wenn die beschlossenen Maßnahmen und Restriktionen das Leben nicht vollständig zum Stillstand gebracht haben, müssen sich Verbraucher und insbesondere Unternehmen in Deutschland schnell an neue Situationen und Beschlusslagen anpassen: Gerade kleine und mittelständische Gewerbetreibende setzen auf neue und kreative Lösungsansätze und Maßnahmen, um ihr Geschäft bestmöglich fortführen zu können und gerade jetzt, in dieser Zeit, für ihre Kunden da sein zu können. Dies mit dem Ziel, die gravierenden Umsatzeinbußen so abzufedern, dass nach der Krise eine Fortführung der regulären Geschäftstätigkeit möglich ist. Um die Gewerbetreibenden dabei so gut wie möglich zu unterstützen, haben wir unsere Expertise als langjähriger Partner des Mittelstandes gebündelt und die Onlineplattform wir-haben-geöffnet.de ins Leben gerufen.

Trotz Corona-Krise zusammenfinden – mit aktuellen Geschäftsinformationen

Sei es die Weinhandlung des Vertrauens, die eine virtuelle Weinprobe anbietet, um die zuvor gelieferten Tropfen zu verkosten, der Blumenladen und der Metzger um die Ecke, die gemeinsam ihren Kunden einen Lieferservice vor die Haustür anbieten oder das Modegeschäft, das die neue Kollektion via Instagram oder per Videochat vorstellt und die ausgewählten Wunschstücke kostenfrei ausliefert: Die rund 100 Partnerverlage in der Region stehen gemeinsam mit DTM Deutsche Tele Medien GmbH kleinen und mittelständischen Unternehmen gerade in der Corona-Krise mit Rat und Tat zur Seite.

Mit der Onlineplattform wir-haben-geöffnet.de bieten wir über Das Telefonbuch, Gelbe Seiten und Das Örtliche ein bedarfsgerechtes Angebot, über das Gewerbetreibende unkompliziert
sämtliche Neuerungen wie geänderte Öffnungszeiten, besondere Angebote, Services und Schutzvorkehrungen, Sondersprechstunden, zusätzliche Abhol- und Liefermöglichkeiten schnell und vor allem kostenlos veröffentlichen können. Auch die Kunden können sich beteiligen und das Gewerbe unterstützen, indem sie geöffnete Geschäfte auf der Plattform melden. Auf diese Weise sind alle nützlichen Geschäftsinformationen für jeden unkompliziert zugänglich. Dadurch profitieren Betriebe und Kunden gleichermaßen und können trotz der Corona-Krise zusammenfinden.

Als Anbieter von verzeichnisnahen und digitalen Dienstleistungen stehen DTM Deutsche Tele Medien GmbH und ihre Partnerverlage mit den drei Verzeichnis-Marken Das Telefonbuch, Gelbe Seiten und Das Örtliche den kleinen und mittelständischen Unternehmen seit jeher als Partner zur Seite. Gerade jetzt, in Zeiten der Corona-Krise, stehen wir mehr denn je im engen Austausch mit Gewerbetreibenden kleiner und mittelständischer Unternehmen. Zudem erreichen wir über unsere digitalen und analogen Angebote 62 Millionen Verbraucher und werden von 90 Prozent der Deutschen als seriöse Informationsquelle wahrgenommen.* Entsprechend sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung für die Belange von Unternehmen und Endverbrauchern.

Zusätzlich zur Onlineplattform wir-haben-geöffnet.de haben wir weitere digitale Informationsangebote rund um COVID-19 an den Start gebracht – dazu zählen u.a. der Coronavirus-Ratgeber von Gelbe Seiten, eine Auflistung von nationalen und regionalen Hilfsangeboten, die Möglichkeit, einen Firmeneintrag direkt über das Änderungsformular von wir-haben-geöffnet.de bei Das Örtliche anzupassen, sowie eine COVID-19 Informationsplattform von Das Telefonbuch mit wertvollen Tipps und Hinweisen für Endverbraucher und Gewerbetreibende.

DTM Deutsche Tele Medien GmbH

Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH gibt gemeinsam mit mehr als 100 regionalen Partnerverlagen die Telekommunikationsverzeichnisse Das Telefonbuch, Gelbe Seiten, Gelbe Seiten regional und Das Örtliche in gedruckter und digitaler Form heraus. Zusammen mit den Partnerverlagen steht die DTM Deutsche Tele Medien GmbH vor allem kleinen und mittelständischen Betrieben bei der Digitalisierung ihres lokalen Marketings zur Seite und ist damit einer der Treiber der digitalen Transformation in Deutschland. Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH ist auch an dem bekannten Preisvergleichsportal billiger.de und Deutschlands größtem sozialen Netzwerk für die Nachbarschaft nebenan.de beteiligt.

*Quelle: GfK-Studie zur Nutzung der Verzeichnismedien 2019. Repräsentative Befragung von 16.288 Personen ab 16 Jahren, November 2019.

Lokale Einzelhändler in der Krise: Welche Rollen spielen Städte und Gemeinden?

Im Whitepaper der Initiative für Gewerbevielfalt “Das Ende der Gewerbevielfalt?” spricht Prof. Dr. Gerrit Heinemann exklusiv unter anderem über den Einfluss und die Verantwortung von Behörden, Städten und Gemeinden in Sachen “Krise des stationären Einzelhandels”.

Dabei beantwortet er im Auszug des Expertenbeitrags, welche Kernprobleme er in der kommunalen Gewerbepolitik erkennt, was den Verkehr, die Mieten und die Öffnungszeiten angeht.

Prof. Dr. Heinemann: “Hohe Mieten sind ein Kernaspekt der Krise des stationären Einzelhandels. Sie fördern das Ausdünnen der Randlagen, vor allem in kleineren und mittleren Städten. Alle stürzen sich auf die lukrativsten Lagen der Innenstädte. Es gibt bereits positive Beispiele, wie Städte hier intervenieren können, indem sie an Vermieter herantreten und Mietnachlässe erwirken. Alternativ können Behörden auch gewisse Auflagen für Vermieter erwirken. Umsatzbezogene Mieten wiederum halte ich nicht für sinnvoll. Häufig sind sie so ausgelegt, dass sie lediglich greifen, wenn mehr Umsatz gemacht wird. Nach unten hin sind sie meistens gedeckelt. Das macht so keinen Sinn. Wenn es um die Flexibilisierung des Einzelhandels geht, darf das keine Einbahnstraße sein.”

Das ganze Interview und weitere spannende Expertenbeiträge gibt’s im Whitepaper: Zum Download.

Text © Initiative für Gewerbevielfalt,
Bild © pixabay / PhotoMIX-Company

Nutzerstudie 2019/2020 – Überragender Vertrauenswert für Verzeichnismedien

Print sinkt nur leicht, digitale Nutzung steigt weiter

In Zeiten, in denen sich viele Menschen fragen, ob man Informationen Glauben schenken kann, in denen Fake-News und „alternative Wahrheiten“ viele Diskussionen beherrschen, ist Vertrauen zu einer hoch geschätzten, in den letzten Jahren stark im Wert gestiegenen Währung geworden.

Nach dem jüngst erschienenen Edelmann Trust Barometer, einer jährlich erhobenen Studie zu Vertrauen in Regierungen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Wirtschaft und Medien, die in diesem Jahr zum 20. Mal durchgeführt wurde und von der US-Marktforschungsfirma Edelman Intelligence entwickelt wurde, vertrauen gerade einmal 60 % der Menschen den traditionellen Medien. Immerhin 59 % vertrauen den Ergebnissen im Bereich „Search“, nur noch 34 % den sozialen Medien.

Aber es gibt sie noch – die Leuchttürme, denen Menschen tatsächlich fast voll und ganz vertrauen: 86,8 % der erwachsenen Deutschen vertrauen nach der jüngsten vom Marktforschungsinstitut IPSOS durchgeführten repräsentativen Studie zur Nutzung von Verzeichnismedien den Informationen, die sie in Telefon- und Branchenverzeichnissen als Buch, online oder mobiles Angebot, finden.

Die von den Branchenverbänden [vdav] und vft in diesem Jahr zum 20. Mal in Auftrag gegebenen Studie enthält etliche weitere hochinteressante Ergebnisse, die so gar nicht zu vielen in der Öffentlichkeit fälschlicherweise kolportierten Vorurteilen zu dieser Mediengattung passen. Durchschnittlich immer noch fast 48 % der Deutschen nutzen tatsächlich (auch) die gedruckten Verzeichnisse, 53,1 % suchen online und 48,3 % nutzen mobile Angebote, um Kommunikationsadressen von Privatpersonen und potentiellen Geschäftspartnern zu finden. Nur sechs Prozent gaben an, die Verzeichnisse gar nicht, sondern andere Informationsquellen zu nutzen.

Auch bei weiteren subjektiven Werten wie Nützlichkeit, einfach und schnell zu finden, können die Verzeichnismedien voll punkten – Ergebnisse jenseits der 90 % – Hürde sprechen für sich.

Fast 25 Jahre nach der Abschaffung des sog. Pflichteintrags für Telefonteilnehmer – seit 1996 muss man bei seinem Provider einen Antrag stellen, um im Telefonbuch gefunden zu werden – suchen 65,4 % der Deutschen hier nach Informationen über Privatpersonen, die allerdings leider aufgrund der Eintragungsmodalitäten hier nicht immer zu finden sind. 86,7 % suchen nach geschäftlichen oder institutionellen Ansprechpartnern, ein Wert, der im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 1,6 Prozentpunkte gestiegen ist. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, Handwerker und Freiberufler sollten ihre Chance, gefunden zu werden, wo sie auch gesucht werden, auf jeden Fall nutzen. Die Verzeichnismedien machen mit einem Standardeintrag jeden Teilnehmer, der dies beantragt hat, sichtbar. In Suchmaschinen wären die fast 40 % der KMU, die nach den Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums immer noch über keinen digitalen Auftritt verfügen, eigentlich unsichtbar – aber auch hier sind es die Verzeichnismedien, die die „N-Onliner“ über die eigenen Verlinkungen auffindbar machen.

Die landläufige Meinung – die Suchmaschine findet mich doch sowieso – stimmt so zwar, die Grundvoraussetzung dafür schafft aber in vielen Fällen der Eintrag im Verzeichnis.

Die Verzeichnisse verschaffen den deutschen KMU so schätzungsweise rund 30 Milliarden Euro Umsatz im Jahr, weil ein großer Teil der dort Suchenden dann auch tatsächlich einen Auftrag und damit Geschäft auslöst. Die sog. Conversion-Rate ist hier wesentlich höher als nach einer Suche über eine Suchmaschine im Internet.

Was für die Nutzung fast alle Mediengattungen mit multimedialen Angeboten gilt, hat auch für die Verzeichnismedien Geltung: Je ländlicher und älter, desto höher die Printnutzung, je jünger und großstädtischer, desto digitaler und mobiler. Eine kleine Ausnahme bildet Bayern: Hier liegen Print (59,5 %) und die mobile Nutzung mit fast 54 % auf hohem Niveau fast gleichauf.

Die kompletten Ergebnisse der Nutzerstudie 2019/20 sind über die Geschäftsstelle abrufbar.

Der [vdav]-Verband deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V. (vdav.org) wurde 1920 gegründet und ist die Interessenvertretung von insgesamt 150 meist mittelständischen, oft familiengeführten Medienunternehmen, die mit Produkten und Angeboten rund um die lokale Suche wie den Gelbe Seiten, Das Telefonbuch, Das Örtliche, 11880.com oder gewusst-wo täglich Millionen von Kontakten herstellen. Damit generieren sie ganz erhebliche Umsätze insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerker und Freiberufler. Direkt und indirekt sichern diese Medienunternehmen rund 30.000 Arbeitsplätze in Deutschland.

Verzeichnismedien – Kommunikation sichern – Wirtschaft fördern

Der vft – Verband freier Telefonbuch- und Auskunftsmedien e.V. wurde im Jahr 2000 gegründet. Aktuell setzt er sich aus über 30 regional tätigen, von der Telekom AG unabhängigen Telefon- und Branchenbuchverlagen zusammen. Die Mitglieder gaben im vergangenen Jahr 11 Mio. Bücher heraus. Der Verband grenzt sich klar von unseriösen Anbietern von Verzeichnismedien ab und bündelt die regionalen Kompetenzen sowie Interessen seiner Mitglieder. Ebenso wichtig ist dem Verband die Bekanntmachung der Bücher der vft-Verlage als attraktive Werbemedien für überregional aktive Kunden.

Insgesamt erwirtschaften die Mitgliedsunternehmen beider Verbände rund eine Milliarde Euro im Jahr und belegen damit im Ranking des ZAW Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft Platz Sechs unter den Werbemedien in Deutschland.

Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:

Rhett-Christian Grammatik
Geschäftsführer

[vdav] – Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Mobil       +49 170 5 111 111
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Studie: Instagram erreicht erstmals ein größeres Publikum als Facebook

Laut einer vom Social-Media-Marketing-Unternehmen Socialbakers veröffentlichten Studie hat Instagram im Vierten Quartal 2019 Facebook in Sachen Reichweite erstmals übertroffen. Auch in Sachen Engagement hatte Instagram zuletzt die Nase vorn. Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie.

1. Instagram erreicht erstmals mehr Menschen als Facebook

Wie viele genau geht aus der Studie leider nicht hervor. Trotzdem deutet diese Erkenntnis darauf hin, dass Facebook als Werbekanal weiter an Stellenwert verliert. Eine Vermutung, die schon im Herbst 2019 von einer WARC-Studie (World Advertising Research Center) andeutet wurde. Damals gaben 93 Prozent der Marketer an, mit Facebook zu arbeiten. Erstmal eine beachtliche Quote. Vergleicht man sie aber mit dem vergangenen Jahr, zeigt sich, dass die Entwicklung rückläufig ist. Damals gaben noch 95 Prozent der Befragten an, mit Facebook zu arbeiten.

Bei Instagram sieht es genau umgekehrt aus: Hier stieg der Anteil der Werbetreibenden, die Instagram nutzen, von 83 auf 87 Prozent. Außerdem lag die Zahl der gesamten Interaktionen auf Instagram rund zwanzig Mal höher als auf Facebook (und das, obwohl auf Facebook im Durchschnitt mehr Inhalte gepostet werden). Dass Instagram also erstmals eine größere Zielgruppe anspricht als Facebook, ist eigentlich keine große Überraschung, wie Socialbakers CEO Yuval Ben-Itzhak in einem Interview erklärte.

2. Ausgaben für “Instagram Explore” und “Facebook Marketplace” steigen

Seit der Einführung von “Explore” im August 2019 wuchsen die Investitionen seitens der Werbetreibenden an dieser Stelle auf durchschnittlich 1,32 Prozent des Gesamtetats an. Die Option kommt gut an und ist für Marken eine einfache Möglichkeit, Produkte und sich selbst zu präsentieren. Außerdem ist es möglich, eine direkte Kaufoption anzubieten.

Auch “Facebook Marketplace” wird angenommen. Die Werbeausgaben stiegen von 0,72 Prozent im Dezember 2018 auf 1,31 Prozent des Gesamtetats im Dezember 2019 an. Auch wenn der Wert noch gering ist, ist das ein beachtlicher Zuwachs von 80 Prozent innerhalb eines Jahres.

3. Paid Ads werden vor allem auf mobilen Geräten angesehen

Instagram ist praktisch perfekt auf die mobile Nutzung zugeschnitten. Gleichzeitig werden laut Socialbakers 96,1 Prozent der Paid-Werbung über mobile Geräte angesehen – über den Desktop verschwindend geringe 3,9 Prozent. Kein Wunder also, dass sich ein Trend hin zur vermehrten Ausspielung von Werbung über Instagram erkennen lässt.

4. Großteil des Werbeetats bleibt beim Facebook Feed

Trotzdem bleibt der Facebook Feed bislang die wichtigste Werbefläche für Marken. Hier geben Unternehmen im Durchschnitt 58,3 Prozent ihres Werbeetats aus. Für Instagram Stories gaben Werbetreibende in der zweiten Hälfte von 2019 aber erstmals 10 Prozent ihres Budgets aus. Tendenz steigend.

5. Influencer bleiben ein Mittel der Wahl

Im vierten Quartal 2019 zeigte sich anhand der vorliegenden Analyse erneut, dass Influencer-Marketing eines meist genutzten Mittel zur Vermarktung bleibt. Die Zahl der bezahlten Beiträge, die mit einem #Ad oder ähnlichem Marker versehen waren, stieg in Q4 2019 um 90,5 Prozent, nachdem sie zuvor ein wenig eingebrochen war.

6. Vertikale Videos performen besser als horizontale

Es ist eine oft gestellte Frage: Welches Videoformat kommt besser an? Vertraut man den Zahlen der aktuellen Studie, heißt die Antwort: Vertikale Videos performen besser. Bei Videos von einer Länge von weniger als 30 Sekunden sahen sich im vertikalen Format 29,9 Prozent der User das Video bis zum Ende. Beim horizontalen Format waren es nur 22,2 Prozent.

7. Frauen sind aktiver und interagieren mehr als Männer

Die Daten des vierten Quartals 2019 zeigen außerdem, dass der Großteil der Menschen, die Markenseiten auf Facebook und auf Instagram folgen, Frauen sind. Auf Instagram waren rund 58 Prozent der Follower von Markenseiten Frauen, auf Facebook waren es mit 56,7 Prozent ein bisschen weniger.

Zudem interagieren Frauen öfter als Männer. Insgesamt waren Frauen für 56,4 Prozent der Engagements mit Marken verantwortlich. Frauen anzusprechen, lohnt sich also.

8. Instagram Stories werden bei Marken beliebter

Die Studie zeigte außerdem, dass die Marken in Q4 2019 etwas mehr Instagram Stories (52,5 Prozent) als Feed Posts veröffentlichten. Dabei setzten die Stories ihren Siegeszug der Vergangenheit fort. Erstmals überstiegen die Werbeausgaben für Instagram-Stories die 10 Prozent Marke. Ein Trend, der sich aller Voraussicht nach weiter fortsetzen wird.

Wie arbeitet Socialbakers?

Socialbakers ist ein globales, von AI unterstütztes Social-Media-Marketing-Unternehmen, das eine Marketing-Software-as-a-Service-Plattform namens Socialbakers Suite anbietet. Es wird von Marken wie McDonald’s, L’Oreal and Desigual für das Social Media Marketing auf Facebook, Instagram, Twitter, YouTube, LinkedIn, Google+, VK, und Pinterest verwendet.

Zur Erhebung der Daten warf Socialbakers einen Blick auf die 50 größten Marken auf Instagram und Facebook und analysierte sie und ihre Zielgruppen anhand verschiedener Faktoren wie Geschlecht, Alter oder der Verteilung von Interaktionen im Kontakt mit verschiedenen Branchen.

 

Text © Lukas Klaas, meedia.de
Bild © pixabay / geralt

Google: Umstellung aller Websites auf Mobile-first-Indexierung innerhalb von 12 Monaten

Die Google Search Console sendet Mitteilungen an Webmaster, deren Seiten Probleme mit der mobilen Ansicht haben. Die Warnung: In sechs bis zwölf Monaten werden alle Seiten über Mobile first indexiert.

Wer die mobile Darstellung der eigenen Website nicht optimiert hat, könnte bei Google bald große Probleme bekommen. Es drohen Ranking-Verluste, da die Suchmaschine nun deutliche Angaben macht, dass in den kommenden zwölf Monaten alle Websites auf die Mobile-first-Indexierung umgestellt werden sollen.

Mobile first: Google bereitet Webmaster seit Jahren vor

Die Erkenntnis, dass in einem halben, spätestens in einem Jahr alle Seiten via Mobile first indexiert werden sollen, stammt aus E-Mails, die Google an Webmaster mit Problemen der mobilen Seiten sendet. Kyle Sutton teilte eine solche Nachricht bei Twitter.

Darin argumentiert Google, dass die meisten Suchen inzwischen über mobile Geräte ablaufen. Entsprechend hatte das Unternehmen schon 2016 angekündigt, dass der Mobile-Index den Desktop-Index ablösen werde. Schon damals hieß es:

„Although our search index will continue to be a single index of websites and apps, our algorithms will eventually primarily use the mobile version of a site’s content to rank pages from that site, to understand structured data, and to show snippets from those pages in our results.“

Der Tag, an dem schließlich alle Seiten die Mobile-first-Indexierung erfahren, rückt also deutlich näher. Bereits im Juli 2019 war diese Indexierung für alle neuen Domains zum Standard ausgerufen worden.

Webmaster haben Arbeit vor sich

Insbesondere die Webmaster, deren Seiten derzeit Probleme bei der mobilen Darstellung aufweisen, haben also noch einiges an Arbeit vor sich. Sie sollten darauf bauen, ihre Seiten vornehmlich für die mobile Ansicht zu optimieren – selbst wenn die Kernzielgruppe auf Desktop auf die Seite zugreift. Das spielt für Google keine Rolle, da das Ranking bald zuallererst von Mobile first abhängt.

Im Rahmen dieser Entwicklung hatte die Search Console bereits im Sommer 2019 mehr Einblick in Googles Crawling-Prozesse, auch im mobilen Kontext, geliefert. Dazu lieferte Google ein Rich Media Test Tool für zwei User Agents. Mithilfe dieses Tools und der ausführlichen Anleitung von Google zu Best Practices hinsichtlich der Mobile-first-Indexierung können sich Webmaster gut auf Googles Anforderungen einstellen. Das sollte im Idealfall schon geschehen sein, doch Optimierungsbedarf kommt immer wieder auf. Die Nachricht aus der Search Console bedeutet jedenfalls, dass es für manche Webmaster höchste Zeit wird, Mobile first zu verinnerlichen.

 

Text © Niklas Lewanczik / onlinemarketing.de
Bild © pixabay / Lightman

Schlussbericht zur HAPTICA®live ’19

Ein gutes Gefühl

Look & Feel lautete das Motto der HAPTICA® live ‘19 am 20. März 2019. Und jede Menge zu sehen und zu (er-)fühlen gab es auch für die nach offiziellen Angaben 1.840 Besucher (Vorjahr: 1.803 Besucher) der insgesamt siebten „Erlebniswelt Haptische Werbung“. 198 Aussteller (Vorjahr: 193) präsentierten im World Conference Center Bonn (WCCB) Neuheiten, Bestseller und Highlights aus ihren Programmen.

Markenartikler, renommierte Spezialisten, Global Player mit Vollsortimenten, Nischenanbieter und trendige Start-ups zeigten auf der HAPTICA® live ‘19 nicht nur, was bei Produktklassikern wie Textilien, Schreibgeräten, Drinkware, Elektronik, Plüsch oder Süßigkeiten en vogue ist, sondern überraschten auch immer wieder mit ganz neuen Produktideen – ob essbare Kaffeebecher, personalisierbare Sneaker oder faltbare Sitzwürfel,Notizbücher, deren Seiten nach Erwärmung in der Mikrowelle neu beschrieben werden können, oder Schokolade, die hilft, Bäume zu pflanzen. Neben individuell anpassbaren Lösungen fiel auch der Trend zu mehr Nachhaltigkeit auf, dem der Veranstalter WA Mediaauch mit dem erstmalig aufgelegten „Green Guide“ Tribut zollte.

Als Publikumsmagnet erwies sich einmal mehr das Vortragsprogramm: Beim Vortrag von Michael Geiseler, Fisherman’s Friend, waren alle 200 Sitzplätze belegt, aber auch die Ausführungen von Sandra Dräger und Melanie Sarabi-Darian (EDG Entsorgung Dortmund), Ann-Kathrin Krämer (Art-Invest Real Estate) und Judith Dobner (Counterpart) sowie Jens Bräunig (VfB Stuttgart) und Uli Hofmann (Brands Fashion) stießen auf großes Interesse. Krankheitsbedingt musste der Vortrag von Frank Büch (BVG) kurzfristig ausfallen.

Reichlich Inspiration boten zwei weitere Programmpunkte der HAPTICA® live: In der Best Practice Show wurden 17 internationale Cases ausgestellt, die beispielhaft das Kreativpotenzial haptischer Werbung illustrierten: von der Matrjoschka-Figur, die die Phasen eines Transgender-Kindes veranschaulicht, bis hin zum Lolli, der gleichzeitig zur Gewinnung von Stammzellenproben im Kampf gegen Leukämie dient. Erstmalig wurden auch die 44 Preisträger des Promotional Gift Award 2019 nicht in Vitrinen, sondern in einer offenen Präsentationsform vorgestellt. So konnten die Besucher die Gewinnerprodukte nicht nur anschauen, sondern auch selbst ausprobieren und haptisch erleben. Traditionsgemäß erhielten die Preisträger auch ihre Trophäen im Rahmen einer kurzweiligen Preisverleihung auf der HAPTICA® live.

Aussteller und Besucher lobten übereinstimmend die Vielzahl interessanter Gespräche, die kommunikative und harmonische Grundstimmung, die konsequent umgesetzte, an den Hausfarben von WA Media ausgerichtete neue CI der Veranstaltung und nicht zuletzt die Wohlfühl-Atmosphäre, zu der auch Annehmlichkeiten wie ein Kaffeebike und die HAPTICA®ice-Lounge, diverse Gewinnspiele der Aussteller oder die Möglichkeit, die Hauptrolle in einem Daumenkino zu übernehmen, gehörten. Allgemein wurde ein erneuter Qualitätszuwachs konstatiert. Es scheint, als sei es gelungen, den Besuchern aus Marketing,Einkauf, Agenturen und dem Werbeartikelhandel ein gutes Gefühl für die Power haptischer Werbung zu geben.

Besucherstimmen

Mike Vogelbruch, EnBW

Da wir häufig sehr komplexe Themen vermitteln müssen, suche ich innovative Werbeträger,die uns in der Kommunikation unterstützen. Die HAPTICA® live nutze ich bereits zum vierten Mal zur Ideenfindung und nehme heute viele Eindrücke – u.a. zum Thema Nachhaltigkeit –mit. Sonderflächen und Vorträge stehen für mich nicht im Fokus, sind aber eine gute Ergänzung.

Gaby Hessel und Iris Nagel, Bertelsmann Stiftung

Die HAPTICA® live ist die einzige größere Sandra Emons, Bunde Messe, die wir ansteuern – hier finden wir alles kompakt und übersichtlich präsentiert. Wir entdecken jedes Jahr etwas Neues, z.B. im Bereich Smartphone-Zubehör.

Sandra Emons, Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)

Ich finde hier alles, was ich suche – von innovativen bis hin zu nachhaltigen Produkten. Anden Ständen wird man sehr freundlich empfangen und gut beraten. Haptische Werbeträger sind heutzutage einfach ein Muss und für uns in der Öffentlichkeitsarbeit unersetzlich.

Ausstellerstimmen

Volker Ernst und Niklas Stoll, Bremer Hachez Chocoladen:

Wir sind zum ersten, aber garantiert nicht zum letzten Mal dabei. Weil die Veranstaltungräumlich und zeitlich kompakt ist, kommt jeder Besucher am Stand vorbei – egal, wo man steht. Auch die Qualität der Besucher stimmt.

Thomas Gradwohl, travelite

Es war mal wieder eine tolle, erfolgreiche Messe. Die Besucherqualität war wieder top – von der Deutschen Post über Schwäbisch Hall bis hin zur Telekom waren große Namen vertreten.

Frank Wenning, Bic graphic

Ein sehr voller Stand und viele interessante Gespräche – uns hat die Messe sehr gut gefallen. Spannend ist nicht zuletzt das Spektrum der Aussteller – wir haben einige neue Unternehmen kennengelernt.

Hier geht`s zur Onlinepräsenz der HAPTICA® live ‘20

Text © haptica-live.de,
Bild © WA Media GmbH